Leistungsprüfung
Die jährliche Leistungsprüfung gliedert sich in zwei Teile. Zunächst erfolgt die körperliche Leistungsprüfung, die für KOL-Schiedsrichter ohne Beobachtung sowie für alle Kreisliga-Schiedsrichter vorgesehen ist. Schiedsrichter, die in der KOL beobachtet werden oder deren höchste Einsatzklasse über der Kreisoberliga liegt, müssen den Hittest absolvieren. Im Anschluss an den körperlichen Test findet die theoretische Leistungsprüfung statt. Um den Regeltest zu bestehen, müssen von 30 möglichen Punkten mindestens 25 erreicht werden. Schiedsrichter, die am Stichtag 01.07. das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Pflicht zur Ablegung der körperlichen Leistungsprüfung befreit und können freiwillig daran teilnehmen. Der Regeltest ist davon jedoch ausgenommen und muss von jedem aktiven Schiedsrichter absolviert werden. Zur Vorbereitung werden die Hausregeltests des VSA sowie die Regeltests in den SR-Zeitungen empfohlen.
Hinweis: Schiedsrichter, die an keinem der zwei Termine teilnehmen können, informieren bitte umgehend den KLW unter Angabe der Gründe. Wird ein Teil der Leistungsprüfung nicht bestanden, entscheidet der KSA über eine mögliche Wiederholung.
Ablauf der Kreisleistungsprüfung:
Alter | Klasse | Intervall (Anzahl) | Lauf (Sek.) | Gehen (Sek.) |
/ | KOL | 20 | 17 | 20 |
Bis 60 Jahre | KL-A KL-B Jugend |
20 | 20 | 20 |
Über 60 Jahre* |
KL-A |
20 | 20 | 20 |
Leistungsprüfung Neulingslehrgang:
Für die Leistungsprüfung auf dem Neulingslehrgang hat der VLS verbindliche Leistungsprüfungszeiten und die Anzahl an Intervallen festgelegt:
Intervall (Anzahl) | Lauf (Sek.) | Gehen (Sek.) | |
Neulinge | 20 | 20 | 30 |